Berechtigt zur Teilnahme an der Nachwuchsförderung sind alle Mannschaften und Einzelsportler/Innen, die zwischen 13 und 24 Jahren alt sind, und die ambitioniert einen Sport ausüben und regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Durch die regionale Verbundenheit der Volkswagen Financial Services richtet sich die Talentförderung an Sportler/Innen mit Erststartrecht im Land Niedersachen, das bedeutet der Verein der Bewerber muss in Niedersachen liegen.
Sport betrachten wir als körperlicher oder kognitiver Vergleich zwischen verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Sei es beim E-Sports, Skating, Handball, Para Judo oder Bogenschießen, um nur ein paar Beispiel zu nennen, wir unterstützen die Vielfältigkeit des Sports. Gewaltverherrlichende, aggressive oder diskriminierende Verhaltensweisen sind mit den Unternehmenswerten und Grundsätzen von Volkswagen Financial Services nicht zu vereinen und werden daher nicht proaktiv gefördert.
Wir streben mittel- bis langfristige Partnerschaften mit Sport-Talenten und ambitionierten Teams an, sind uns jedoch bewusst, dass sich gerade in jungen Jahren der sportliche Werdegang meist sehr dynamisch entwickelt. Daher ist die Standard-Förder-Laufzeit auf ein Zeitfenster von 12 Monaten begrenzt. Eine von beiden Seiten gewünschte Folge-Förderung kann in einem vereinfachten Verfahren für alle bereits geförderten Mannschaften und Sportler/Innen beantragt werden.
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Die Jury.
Es ist uns wichtig, dass die Bewerbungen und Fördergelder, die wir seitens der Volkswagen Financial Services vergeben wollen, durch unabhängige Experten bewertet bzw. entschieden werden.
Die Förderrichtlinien.
Lese dir vor einer Bewerbung unsere Förderrichtlinien durch.
Das Bewerbungstool.
Das Bewerbungstool ist seit dem 01.06.2025 für Bewerbungen von neuen Sporttalenten, die sich für das Förderjahr 2026 bewerben möchten, geöffnet. Bewirb Dich jetzt!
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