Richtlinien Sportfoederung

Die Förderrichtlinien.

Richtlinie zur „Nachwuchsförderung von Sporttalenten“ durch
Volkswagen Financial Services

Präambel

Die Volkswagen Financial Services haben sich zum Ziel gesetzt, sich zukünftig als regionale Förderer des Sports zu engagieren und damit gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Denn auch wenn Sportförderung durch den Staat, die Landesverbände und Vereine betrieben wird, brauchen junge Talente zusätzliche Förderer, die sie in ihrer jungen Karriere begleiten und ihnen helfen, sich professioneller aufzustellen.

Sport stellt aus unserer Sicht eine zentrale Säule des gesellschaftlichen Miteinanders dar. Gemeinsam betriebener Sport – ob in einem Sportverein oder einer informellen Sportgemeinschaft – schafft ein Zugehörigkeitsgefühl und verbindet über kulturelle, soziale, körperliche und sprachliche Grenzen hinaus. Dabei vermittelt der Sport Werte unseres freiheitlichen Gemeinwesens, wie die Akzeptanz von Regeln, Fair Play, Respekt und Teamfähigkeit, aber auch Einsatzbereitschaft, Disziplin und Mut sowie den adäquaten Umgang mit Erfolg und Niederlage.

Die Vermittlung dieser Werte, verknüpft mit der Übernahme von gesellschaftlichem Engagement, besitzt für Volkswagen Financial Services im Sinne von Good Corporate Citizenship eine hohe Bedeutung. Unsere Überzeugung liegt darin, dass wir als Unternehmen stets auch das Bestreben haben, der Gesellschaft und speziell unserer Region etwas zurückzugeben.

Konkret richtet sich das Angebot der Volkswagen Financial Services an den Sport-Nachwuchs unterschiedlicher Sportarten im Land Niedersachen. Wir wollen ambitionierte Sportler und Teams fördern, die unsere Wertevorstellung teilen und sich entsprechend wohlverhalten. So sorgen wir dafür, dass aus Nachwuchstalenten zukünftige Spitzensportler werden können und die Sportförderung eine breite Vielfalt erfährt.

1. Förderziel und Zuwendungszweck

Volkswagen Financial Services (VW FS) gewähren nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung von Nachwuchstalenten im Sport im Land Niedersachsen.

Das Projekt richtet sich grundsätzlich an den organisierten Breitensport und verfolgt das Ziel, junge ambitionierte Sport-Nachwuchstalente aus Niedersachsen, die am Beginn einer Leistungssport-Karriere stehen, durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu unterstützen und sie auf ihrem Weg zum professionellen Sport langfristig zu begleiten.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Die Entscheidung, ob der Antragsteller gefördert werden soll, ist eine Ermessensentscheidung im Rahmen der Antragsprüfung durch VW FS in Zusammenarbeit mit der von VW FS beauftragten Fachjury.

2. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt am Förderprojekt sind alle Mannschaften und Einzelsportler/-innen, die einen Sport ausüben und an Wettkämpfen teilnehmen. Sport wird hierbei als körperlicher oder kognitiver Vergleich zw. verschiedenen Teilnehmern/Innen betrachtet.

VW FS unterstützen ausdrücklich den sportlichen Wettkampf zwischen Mannschaften und Einzelsportler/Innen. Gewaltverherrlichende, aggressive oder diskriminierende Verhaltensweisen sind mit den Unternehmenswerten  und -Grundsätzen nicht zu vereinen und werden daher ausdrücklich nicht gefördert.

Berechtigt zur Teilnahme sind alle Sportler/ -innen, die im Bewerbungsjahr 2025 zwischen 13 und 24 Jahre alt sind oder werden.

Bei der Bewerbung von Mannschaften gilt das höchste zugelassene Alter in der Altersklasse, eine U23 Mannschaft wäre teilnahmeberechtigt.

Die Nachwuchsförderung richtet sich an Sportler/ -innen mit Erststartrecht im Land Niedersachen. Das bedeutet, dass der Verein bzw. die Bewerber/ -innen in Niedersachen liegen muss.

Förderungsempfänger ist derjenige, dem die Förderung zugutekommen soll. Die Antragstellung erfolgt bei Minderjährigen über die Erziehungsberechtigten, bei Mannschaften über die Vereine und deren Vertretungs-berechtigten.

Der Antragsteller verpflichtet sich zur Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Antrag und erkennt die „Richtlinie zur Nachwuchsförderung von Sporttalenten“ sowie den VW FS Code of Conduct an. Ebenso erkennt der Förderungsempfänger an, dass er/ sie im Falle von Verstößen gegen das „Gesetz gegen Doping im Sport“ (Anti-Doping-Gesetz) oder das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (UBSKM-Gesetz), Volkswagen Financial Services den Förderungsvertrag sofort beendet und Förderungszahlungen zurückfordern kann.

Die im Rahmen der Antragsstellung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung und Auswertung der Förderung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Ziffer 7 genutzt.

3. Gegenstand der Förderung

Als förderwürdige Ausgaben werden Aufwände insbesondere für Übungsleiter/ Trainerhonorare, Trainingslager, Wettkämpfe, Fahrtkosten, Sportgeräte und Equipment, Mieten (keine Wohnungmiete), Sportkleidung anerkannt.

Ausgaben aus der Fördersumme müssen immer im direkten Zusammenhang mit dem Förderungsziel und Zuwendungszweck stehen und gemäß der Angaben im Antrag verwendet werden. 

4. Umfang und Höhe der Förderung

Die Fördersumme richtet sich flexibel an dem konkreten Förderungsbedarf der Nachwuchstalente aus. Anhand der Aufstellung der Ausgaben wird individuell entschieden, ob die Aufwände durch VW FS voll gedeckt oder durch Pauschalen gefördert bzw. bezuschusst werden. Die Fördersumme pro Antrag und Antragsteller ist bei Einzelsportlern auf 25.000 € und bei Mannschaften auf 50.000 € pro Förderzeitraum  begrenzt. Für jeden Antragsteller ist nur ein Förderantrag pro Förderzeitraum zulässig.

Die Förderung wird zunächst auf ein Jahr begrenzt. Aus einer gewährten zeitlich befristeten Förderung kann nicht auf eine Fortsetzung zu gleichen oder abweichenden Konditionen geschlossen werden.

Das Ziel sind längerfristige Partnerschaften. Daher besteht die Bestrebung seitens VWFS die  Förderung fortzusetzen. Hierfür ist eine erneute Prüfung des Antrags erforderlich. Es besteht ein vereinfachtes Antragsverfahren für alle bereits geförderten Mannschaften und Sportler/Innen. Wenn Sportler/Innen die Altersbegrenzung überschritten haben, ist keine Fortführung möglich.

5. Antragsverfahren und Mittelauszahlung

Antragsteller können ihre Anträge innerhalb des Bewerbungszeitraums ausschließlich über ein Online Bewerbungstool an VW FS einreichen.

Es sind die vorgegebenen Angaben und Bewerbungsunterlagen einzureichen und entsprechende Nachweise einzureichen.

Die Mittelauszahlung erfolgt nach Bewilligung des Antrages durch Überweisung auf ein vom Förderungsempfänger benanntes Konto bei der Bank mit Sitz in Deutschland.

Für den Förderungsempfänger handelt es sich dabei gegebenenfalls um steuerpflichtige Einnahmen.

6. Prüfung der Mittelverwendung

VW FS behält sich vor, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu überprüfen und entsprechende Nachweise (Rechnungsoriginale) anzufordern.

Der Förderungsempfänger wird die Rechnungsoriginale zehn Jahre aufbewahren.

Mittel, die entgegen dieser Förderrichtlinie verwendet wurden, sind vom Förderungsempfänger zurückzuzahlen.

7. Veröffentlichung der Förderung

Förderungsempfänger stimmen der Veröffentlichung der Fördermaßnahme (Namentliche Nennung, Beschreibung der Förderung und Ergebnisse in Text und Bild sowie Bewegtbild) in den Medien von VW FS (u.a. Instagram) und den Kooperationspartnern von VW FS zu.

In folgende Gegenleistungen willigt der Förderungsempfänger ein:

  • Einräumung von Bild- und Namensrechten für VW FS-eigene Kanäle, sowie VW AG Kanäle und öffentliche Berichterstattung
  • Posting von Social Media Beiträgen (Fokus auf zwei Highlight-Events p.a.) des Förderungsempfängers auf SoMe-Kanälen des Nachwuchssportlers/ der Mannschaft unter Nennung von VW FS als Sponsor/ Förderer und Beachtung der Social Media Guidelines des Sponsors
  • Teilnahme und Unterstützung von VW FS Content-Produktion im Trainings- und Wettkampfumfeld
  • Das Tragen von Trainings- und/oder Wettkampfkleidung mit VW FS Branding VW FS wird als Sponsor Branchenexklusivität im Bereich Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen zugesichert

Der Förderungsempfänger weist im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Herkunft der Fördermittel hin.

8. Inkrafttreten/Gültigkeit

Diese Richtlinie tritt am 01.06.2025 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis sie durch eine neue Version ersetzt wird.

Hier mehr erfahren:

Bewerbungstool

Das Bewerbungstool.

Das Bewerbungstool ist seit dem 01.06.2025 für Bewerbungen von neuen Sporttalenten, die sich für das Förderjahr 2026 bewerben möchten, geöffnet. Bewirb Dich jetzt!

Jury

Die Jury.

Es ist uns wichtig, dass die Bewerbungen und Fördergelder, die wir seitens der Volkswagen Financial Services vergeben wollen, durch unabhängige Experten bewertet bzw. entschieden werden. 

Konzept

Das Konzept.

Das Angebot der Volkswagen Financial Services richtet sich an den Sport-Nachwuchs im Land Niedersachen aus möglichst unterschiedlichen Sportarten. Wir wollen ambitionierte Sportler und Teams fördern, die unsere Wertevorstellung teilen.