Berechtigt zur Teilnahme an der Nachwuchsförderung sind alle Mannschaften und Einzelsportler/Innen, die zwischen 13 und 24 Jahren alt sind, und die ambitioniert einen Sport ausüben und regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen. Durch die regionale Verbundenheit der Volkswagen Financial Services richtet sich die Talentförderung an Sportler/Innen mit Erststartrecht im Land Niedersachen, das bedeutet der Verein der Bewerber muss in Niedersachen liegen.
Sport betrachten wir als körperlicher oder kognitiver Vergleich zwischen verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Sei es beim E-Sports, Skating, Handball, Para Judo oder Bogenschießen, um nur ein paar Beispiel zu nennen, wir unterstützen die Vielfältigkeit des Sports. Gewaltverherrlichende, aggressive oder diskriminierende Verhaltensweisen sind mit den Unternehmenswerten und Grundsätzen von Volkswagen Financial Services nicht zu vereinen und werden daher nicht proaktiv gefördert.
Wir streben mittel- bis langfristige Partnerschaften mit Sport-Talenten und ambitionierten Teams an, sind uns jedoch bewusst, dass sich gerade in jungen Jahren der sportliche Werdegang meist sehr dynamisch entwickelt. Daher ist die Standard-Förder-Laufzeit auf ein Zeitfenster von 12 Monaten begrenzt. Eine von beiden Seiten gewünschte Folge-Förderung kann in einem vereinfachten Verfahren für alle bereits geförderten Mannschaften und Sportler/Innen beantragt werden.
Hier mehr erfahren:
Die Jury.
Dies sind unsere Experten, die alle Bewerbungen bewerten und am Ende entscheiden.
Die Förderrichtlinien.
Die Förderrichtlinien werden derzeit überarbeitet.
Das Bewerbungstool.
Für das Förderjahr 2025 werden keine Neuanträge im Rahmen des Sporttalente-Programms entgegengenommen.
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